§ 1 Geltungsbereich
Die DJD Deutsche Journalisten Dienste GmbH & Co. KG (nachfolgend DJD) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Vertragsabschluss
Verträge zwischen DJD und dem Kunden kommen erst durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung von DJD zustande.
Die vertragliche Leistungsverpflichtung ergibt sich aus den DJD Leistungsbeschreibungen und/oder den Angaben in der Auftragsbestätigung.
DJD wird den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen zu den gebuchten Leistungen in Kenntnis setzen. Diese Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und die gesamten vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
§ 3 Vom Kunden zur Verfügung gestelltes Informations-, Daten-, Text- oder Bildmaterial
Der Kunde wird DJD alle Informationen und Unterlagen zeitgerecht und vollständig zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird DJD über alle Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
Der Kunde überprüft bei Überlassung an DJD die zur Verfügung gestellten Unterlagen (insbesondere Text-, Bild- oder Fotomaterial) auf Urheber- Marken-, Kennzeichen-, Nutzungs-, Persönlichkeitsrechte und sonstige Rechte Dritter und garantiert, DJD nur solche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die keine Rechte Dritter, insbesondere der vorbezeichneten Art, verletzen. Ebenso garantiert er, DJD kein Text-, Bild- oder Fotomaterial zu überlassen, durch welches im Falle einer Veröffentlichung oder Bekanntgabe gegenüber Dritten gegen durch den Kunden übernommene Verpflichtungen oder sonstige Verpflichtungen oder Regelungen, denen der Kunde unterliegt, verstoßen wird.
Die uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit hinsichtlich der DJD durch den Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen wird durch den Kunden gewährleistet. Das vom Kunden überlassene Text-, Bild- oder Fotomaterial kann DJD insbesondere zur freien Verfügung und als Download im Pressetreff.de zur Nutzung durch Dritte bereitstellen. Der Kunde stellt DJD frei von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung vorbezeichneter Rechte durch die zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Die vorbenannten Regelungen gelten klarstellend auch dann, wenn der Kunde Text-, Bild- oder Fotomaterialien zur Verfügung stellt, die von Künstlicher Intelligenz (KI) generiert worden sind. Der Kunde trägt das alleinige Risiko der Verwendung derartig erstellter Text-, Bild- oder Fotomaterialien und wird DJD darüber informieren, wenn er KI-generierte Text-, Bild- oder Fotomaterialien zur Verfügung stellt.
DJD übernimmt – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – im Falle leichter Fahrlässigkeit keine Haftung für die Art der Nutzung des durch den Kunden zur Verfügung gestellten Text-, Bild- oder Fotomaterials durch Dritte.
Mit der Freigabe und der Bereitstellung von Text-, Bild- oder Fotomaterial durch den Kunden (DJD gewährt zwei kostenfreie Korrekturschleifen pro Text/Bild-Einheit) übernimmt dieser die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit. DJD ist nur zur Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet und haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
DJD haftet im Übrigen nur für Schäden, die DJD, ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 4 Urheber- und Nutzungsrecht in Bezug auf die von DJD erbrachten Leistungen
Alle Leistungen von DJD, auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von DJD und können – insbesondere bei Vertragsbeendigung – heraus verlangt werden. Der Kunde erwirbt durch vollständige Bezahlung des Honorars das einfache Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck, beispielsweise auch zum Einlegen in Kundenpressemappen oder zum Einstellen auf der Kundenhomepage. Bild- und Fotomaterial aus dem DJD Bildarchiv dürfen nur im Rahmen der vertraglich definierten Zusammenarbeit mit DJD verwendet werden. Die vorgegebene Bildquelle ist immer mit anzugeben. Für einen Bewegtbildbeitrag, der über die DJD-eigenen Kanäle veröffentlicht werden soll, liegt die journalistische Verantwortung bei DJD.
§ 5 Garantien
Hinsichtlich der Art und Höhe einer gegenüber dem Kunden zugesagten Erfolgsgarantie (Auflagen-, Visit-, View-Garantie, etc.) gelten ausschließlich die in der Angebotsübersicht beschriebenen und durch die Auftragsbestätigung konfirmierten Angaben. Die Einzelheiten zur Garantie ergeben sich aus dem DJD Leistungsverzeichnis in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Selbst im Falle bereits gewährter Erfolgsgarantien erlischt die diesbezügliche Garantie von DJD gegenüber dem Kunden, wenn …
- durch Verschulden des Kunden zugesagte und auftragsrelevante Unterlagen (z.B. Pressemappen, Verlosungsware, Prospekte, Bilder o.ä.) nicht, zu spät oder in nicht nutzbarer Form zur Verfügung gestellt werden
- der Kunde auf andere Weise die für den Erfolg nötigen Maßnahmen massiv behindert (z.B. Freigaben für Texte und/oder Themen- und Terminpläne trotz mehrfacher Aufforderung seitens DJD nicht erteilt, den inhaltlichen Empfehlungen der DJD Redaktion nicht folgt oder auf Nennung werblicher Aussagen besteht)
- negative Veröffentlichungen in meinungsbildenden Schlüsselmedien das geplante Thema journalistisch inakzeptabel machen (z.B. negative Beurteilung eines Produktes durch die „Stiftung Warentest“),
- Fernsehwerbung mit dem gleichen Inhalt wie die vereinbarte PR-Aktion startet, bevor DJD mit ihren Publikationen begonnen hat, und DJD vor Auftragsannahme hierüber nicht informiert wurde,
- der Kunde oder seine Agentur den Medien dasselbe Thema anbietet, mit dessen Verbreitung auch DJD beauftragt wurde und/oder
- ein Zahlungsverzug von über 4 Wochen nach Fälligkeit der DJD-Rechnungen zu dem Auftrag mit Auflagengarantie eingetreten ist.
§ 6 Art der Veröffentlichungen/ Veröffentlichungszeitraum
Innerhalb der Printmedien kann die Art der Veröffentlichungen jeweils sehr unterschiedlich sein und unterliegt nicht der redaktionellen Hoheit von DJD. Ein unveränderter Abdruck der von DJD angebotenen Inhalte kann deshalb nicht zusagt werden. Auch hat DJD keinen Einfluss hinsichtlich der etwaigen Kennzeichnung solcher Inhalte seitens der Printmedien als Werbung oder Anzeige. Der Kunde ist daher in derartigen Fällen nicht dazu berechtigt, daraus Ansprüche gegen DJD geltend zu machen und stellt DJD in einem solchen Fall auch von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
Dem Kunden ist außerdem bewusst, dass der Veröffentlichungszeitraum der den Medien durch DJD zur Verfügung gestellten Inhalte vom Zeitpunkt der Zurverfügungstellung an nicht mehr steuerbar ist, d.h. die Redaktionen können sie zeitlich unbegrenzt einsetzen.
§ 7 Liefer- / Leistungszeitraum
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, entspricht der Leistungszeitraum, den im Leistungsverzeichnis (in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung) genannten Angaben. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von DJD schriftlich zu bestätigen. Verzögert sich die Leistung von DJD aus Gründen, die DJD nicht zu vertreten hat, wie z.B. nicht rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden oder Ereignisse höherer Gewalt, ruhen die Verpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und die Liefer- oder Leistungsfristen verlängern sich entsprechend. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
§ 8 Preise und Zahlung
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die DJD-Preise rein netto zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die Zahlung des ausgewiesenen Gesamtbetrages hat ausschließlich auf eines der von DJD benannten Konten zu erfolgen. Abzüge sind nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Gesamtbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 9 Kündigung
Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder die Ablehnung der Eröffnung selbigem mangels Masse. Darüber hinaus besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn einer der Vertragspartner seinen wesentlichen Vertragspflichten trotz Setzen einer Nachfrist von 14 Tagen nicht nachkommt.
DJD ist darüber hinaus berechtigt, einen Auftrag ohne Kostenerstattung zu beenden, auch wenn noch nicht alle ursprünglich vereinbarten Texte veröffentlicht worden sind, sofern
- die vereinbarte Zielgarantie des Auftrags auch ohne die fehlenden Texte bereits erreicht worden ist UND der Kunde mit dem Briefing, und/oder der Freigabe des/der noch ausstehenden Texte/s trotz mehrfacher (mail-)schriftlicher Aufforderung seitens DJD um mehr als sechs Monate gegenüber den im Themen- und Terminplan (TTP) vereinbarten Terminen in Verzug geraten ist;
- der Kunde trotz mehrfacher (mail-)schriftlicher Aufforderung seitens DJD um mehr als zwölf Monate gegenüber dem TTP vereinbarten Terminen in Verzug geraten ist (d.h. in diesem Falle ist eine vorzeitige Auftragsbeendigung seitens DJD auch unabhängig von der Erreichung der ursprünglich vereinbarten Auflagengarantie möglich).
Die Kündigung bzw. vorzeitige Auftragsbeendigung muss in jedem Falle in schriftlicher Form erfolgen.
§ 10 Referenz-Nennung
Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart worden ist, ist es DJD im Rahmen ihrer eigenen Marketing-Aktivitäten erlaubt, den Kunden als Referenz zu nennen.
§ 11 Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Würzburg, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Vertragsparteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
Stand: 08. Februar 2024